Vereins-Info

Schiedsrichter-Soll

Um den Spielbetrieb zu gewährleisten, müssen alle Vereine eine bestimmte Anzahl an Schiedsrichtern stellen bzw. an Spielleitungen zu gewährleisten.

Auf dem Verbandstag im September 2021 in Frankfurt wurden die Bestimmungen für das Schiedsrichter-Pflichtsoll in der Spielordnung (§ 26) neu geordnet. Mit Wirkung zum 1.Juli 2022 sind diese in Kraft getreten.

Um Vereinen und Schiedsrichtern identische Informationen zur Verfügung zu stellen, wurde auf der Homepage des HFV eine Seite zum neuen Schiedsrichter-Pflichtsoll erstellt.

Diese beinhaltet Videos mit Antworten auf die oben gestellten Fragen und weitere Erläuterungen über die Auslegungen der neuen Bestimmungen der Spielordnung zum Pflichtsoll.
Dort finden Sie auch Videos mit Beispielen für die Anwendung der neuen Regelungen, auf Fallkonstellationen von Berechnungen des Pflichtsolls vergangener Jahre.

Weiterhin wird den Vereinen eine Datei zur Verfügung gestellt, mit denen sie die zu erbringenden Spielleitungen ihrer Schiedsrichter aufgrund der gemeldeten Mannschaften berechnen können.

Klicken Sie hier, um auf die Seite zu gelangen.

Wie können Vereine aktiv neue Schiris werben?

Vereine haben verschiedene Möglichkeiten, Schiedsrichter zu werben, beispielsweise durch einen Aushang im Vereinsheim oder durch die gezielte Ansprache von geeigneten Kandidaten. Auch gemeinsame Veranstaltungen im Verein sind eine Möglichkeit, für das Ehrenamt Schiedsrichter zu werben. Wichtig ist, dass sich Vereine ihrer Verantwortung für das Thema Schiedsrichter bewusst sind und selbst initiativ werden.

Sehr hilfreich ist dabei, wenn es im Verein mindestens eine Person gibt, die sich um die Schiedsrichter kümmert und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Was können Vereine für die Bindung ihrer Schiris tun?

Schiris sollten als fester Bestandteil des Vereins begriffen werden. Eine Einbindung in das Vereinsleben ist wichtig für die Bindung, dabei helfen schon Kleinigkeiten wie die Einladung zu Vereinsveranstaltungen wie der Weihnachtsfeier oder ein gemeinsamer Regelabend mit Teams des Vereins. Anfragen zum Leiten von Trainingsspielen oder natürlich die finanzielle Unterstützung für die Ausrüstung sind weitere Beispiele. Und wie oben beschrieben: Es hilft enorm, wenn es im Verein mindestens eine Person gibt, die sich um die Schiedsrichter kümmert und ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.

Auch der positive Umgang des Vereins mit anderen Schiris, die für Spiele auf der eigenen Anlage angesetzt werden, ist wichtig. Eine freundliche Begrüßung, und eine Flasche Wasser vor dem Spiel sowie ein Würstchen nach dem Spiel helfen schon im Umgang miteinander. Wenn das jeder Verein vorlebt, profitieren auch die vereinseigenen Schiedsrichter davon.

Pflichten des Schiris

Wir bitten die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass ihre Schiedsrichter insbesondere regelmäßig an den SR-Pflichtsitzungen teilnehmen, ihre Spielaufträge rechtzeitig bestätigen und den Spielbericht sorgfältig aus- füllen und innerhalb von drei Tagen an den Klassenleiter schicken. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben oder wiederholter Missachtung, wird der Schiedsrichter nach den Bestimmungen der Satzung bestraft. Grundsätzlich muss hierfür der Verein des Schiedsrichters die Strafgebühren zahlen.

Meldung von Freundschafts- und Vorbereitungsspielen

Grundsätzlich sind alle Freundschaftsspiele, Vorbereitungsspiele und/oder Turniere der Schiedsrichtervereinigung zu melden. Die Meldung, unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Spielort, Spielpaarung und Spielklasse, erfolgt an Goran Culjak (E-Mail: gculjak@t-online.de). Je nach Spielklasse und Spielpaarung kann der eigene Vereins-Schiedsrichter diese Spiele leiten. Die Entscheidung hierüber obliegt der Schiedsrichtervereinigung und muss beantragt werden. Eine unterlassene Meldung wird satzungsgemäß bestraft.

Schiri-Ausrüstung

Wir bitte die Vereine ihren Schiedsrichtern regelmäßig die SR-Bekleidung zur Verfügung zu stellen. Zur Ausrüstung gehören insbesondere das Trikot, die Hosen und die Stutzen. Bei höherklassigen Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten bitten wir um vorherige Rücksprache wegen Hersteller und Trikotfarbe. Eine Auszahlung von Bargeld an SR sollte nach Möglichkeit vermieden werden.

Schiri-Vereinswechsel

Ein Schiedsrichter kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt seinen Verein wechseln. Stichtag für den Vereinswechsel in Bezug auf die Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll ist der 30. Juni eines Jahres.

Beispiel:
Wechselt ein SR im Februar (also vor dem 30.06.) eines Jahres seinen Verein, so werden seine Spiele erst ab dem 01.07. dem neuen Verein angerechnet. Alle bis zum 30.06. geleiteten Spiele werden noch dem alten Verein angerechnet.

Eine Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll des neuen Vereins kann erst dann erfolgen, wenn der Schiedsrichter danach ein Spieljahr für den neuen Verein im Einsatz war und die Voraussetzungen für eine Anrechnung im übrigen vorliegen. Die Schiedsrichter-Bestrafung bleibt vom Stichtag unberührt. Schiedsrichter-Bestrafungen werden ab dem Wechsel-Datum und Unterschrift des neuen Vereins dem neuen Verein angelastet.

Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem Schiedsrichter-Ausweis bei Goran Culjak (siehe unter Menüpunkt Kontakt) einzureichen.

Wechselformular herunterladen

Schiri-Beauftragter

Schiedsrichter-Beauftragte sind laut Satzung für jeden Verein vorgeschrieben. Sie sind auch namentlich dem Verband zu melden. Sie sind zentrale Ansprechpartner des Schiedsrichter vor Ort und greifen dem Schiedsrichter auf vielfältige Weise unter die Arme. Die Pflichten und Aufgaben des Schiedsrichter-Beauftragten finden Sie in der Rubrik „Service“ als PDF-Datei.

Spesenregelung bei Pokalspielen

Pokalspiele im Jugendbereich:
Die Heimmannschaft muß die Schiedsrichter-Spesen vollständig zahlen.

Pokalspiele im Seniorenbereich:
Grundsätzlich ist für den Schiedsrichter die Heimmannschaft der zuständige Ansprechpartner in Spesenangelegenheiten. Die Heimmannschaft muß den Schiedsrichter vollständig auszahlen. Hierzu stellt der Schiedsrichter eine einzelne Spesenquittung aus. Die Heimmannschaft muß anschließend selbstständig mit dem Gastverein die Spesenaufteilung regeln und sich evtl. die Hälfte der Spesen selbst beim Gastverein holen.

Jugendbereich und Seniorenbereich:
Eine Verlängerung nach einem Unentschieden in der normalen Spielzeit muß durchgeführt werden und kann, auch wenn beide Mannschaften ein sofortiges 11-Meter-Schießen bevorzugen, nicht entfallen. Dieses ist eine ausdrückliche Regelung in der Satzung.

Deine Meinung

Was ist für dich der wichtigste Grund, Schiedsrichter zu sein



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