Ein Schiedsrichter wird dem Vereins-Pflichtsoll nur angerechnet, wenn er in einer Saison (01.07. bis 30.06.) folgende Voraussetzungen erfüllt hat:
Hinweis bei Neulingen:
Bei Schiedsrichtern, die im abgelaufenen Spieljahr einen Neulingslehrgang absolviert haben, sind die anrechenbaren Pflichtsitzungen durch die Teilnahme am Neulingslehrgang abgegolten. Die Anrechnung auf das Pflichtsoll kann allerdings nur erfolgen, wenn 6 Spielleitungen von mindestens 8 Spielaufträgen durchgeführt wurden.
Den Vereinen wird nahe gelegt, nur geeignete und motivierte SR-Anwärter für SR-Neulingslehrgänge zu melden. Insbesondere wird von den Kandida- ten Zuverlässigkeit, Lernfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein er- wartet. Die Srvgg. Frankfurt richtet 2x im Jahr (jeweils im Frühjahr und Herbst) einen SR-Neulingslehrgang aus. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Ausführliche Informationen finden Sie hier.
Wir bitten die Vereine dafür Sorge zu tragen, dass ihre Schiedsrichter insbesondere regelmäßig an den SR-Pflichtsitzungen teilnehmen, ihre Spielaufträge rechtzeitig bestätigen und den Spielbericht sorgfältig aus- füllen und innerhalb von drei Tagen an den Klassenleiter schicken. Bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben oder wiederholter Missachtung, wird der Schiedsrichter nach den Bestimmungen der Satzung bestraft. Grundsätzlich muss hierfür der Verein des Schiedsrichters die Strafgebühren zahlen.
Grundsätzlich sind alle Freundschaftsspiele, Vorbereitungsspiele und/oder Turniere der Schiedsrichtervereinigung zu melden. Die Meldung, unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Spielort, Spielpaarung und Spielklasse, erfolgt an Goran Culjak (E-Mail: gculjak@t-online.de). Je nach Spielklasse und Spielpaarung kann der eigene Vereins-Schiedsrichter diese Spiele leiten. Die Entscheidung hierüber obliegt der Schiedsrichtervereinigung und muss beantragt werden. Eine unterlassene Meldung wird satzungsgemäß bestraft.
Wir bitte die Vereine ihren Schiedsrichtern regelmäßig die SR-Bekleidung zur Verfügung zu stellen. Zur Ausrüstung gehören insbesondere das Trikot, die Hosen und die Stutzen. Bei höherklassigen Schiedsrichtern und Schiedsrichter-Assistenten bitten wir um vorherige Rücksprache wegen Hersteller und Trikotfarbe. Eine Auszahlung von Bargeld an SR sollte nach Möglichkeit vermieden werden.
Beschwerden über Fehlverhalten von Schiedsrichtern sind ausschließlich an die Mitglieder im Kreisschiedsrichterausschuss (siehe unter Menüpunkt Kontakt) zu richten. Konstruktive Kritik ist jederzeit erlaubt. Gerade bei jungen Schiedsrichtern sind wir auf die objektive Meinung der Vereinsvertreter gespannt. Natürlich können Sie uns auch positive Eindrücke mitteilen.
Ein Schiedsrichter kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt seinen Verein wechseln. Stichtag für den Vereinswechsel in Bezug auf die Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll ist der 30. Juni eines Jahres.
Beispiel:
Wechselt ein SR im Februar (also vor dem 30.06.) eines Jahres seinen Verein, so werden seine Spiele erst ab dem 01.07. dem neuen Verein angerechnet. Alle bis zum 30.06. geleiteten Spiele werden noch dem alten Verein angerechnet.
Eine Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll des neuen Vereins kann erst dann erfolgen, wenn der Schiedsrichter danach ein Spieljahr für den neuen Verein im Einsatz war und die Voraussetzungen für eine Anrechnung im übrigen vorliegen. Die Schiedsrichter-Bestrafung bleibt vom Stichtag unberührt. Schiedsrichter-Bestrafungen werden ab dem Wechsel-Datum und Unterschrift des neuen Vereins dem neuen Verein angelastet.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem Schiedsrichter-Ausweis bei Goran Culjak (siehe unter Menüpunkt Kontakt) einzureichen.
Schiedsrichter-Beauftragte sind laut Satzung für jeden Verein vorgeschrieben. Sie sind auch namentlich dem Verband zu melden. Sie sind zentrale Ansprechpartner des Schiedsrichter vor Ort und greifen dem Schiedsrichter auf vielfältige Weise unter die Arme. Die Pflichten und Aufgaben des Schiedsrichter-Beauftragten finden Sie in der Rubrik „Service“ als PDF-Datei.
Pokalspiele im Jugendbereich:
Die Heimmannschaft muß die Schiedsrichter-Spesen vollständig zahlen.
Pokalspiele im Seniorenbereich:
Grundsätzlich ist für den Schiedsrichter die Heimmannschaft der zuständige Ansprechpartner in Spesenangelegenheiten. Die Heimmannschaft muß den Schiedsrichter vollständig auszahlen. Hierzu stellt der Schiedsrichter eine einzelne Spesenquittung aus. Die Heimmannschaft muß anschließend selbstständig mit dem Gastverein die Spesenaufteilung regeln und sich evtl. die Hälfte der Spesen selbst beim Gastverein holen.
Jugendbereich und Seniorenbereich:
Eine Verlängerung nach einem Unentschieden in der normalen Spielzeit muß durchgeführt werden und kann, auch wenn beide Mannschaften ein sofortiges 11-Meter-Schießen bevorzugen, nicht entfallen. Dieses ist eine ausdrückliche Regelung in der Satzung.