Ein Schiedsrichter wird dem Vereins-Pflichtsoll nur angerechnet, wenn er in einer Saison (01.07. bis 30.06.) folgende Voraussetzungen erfüllt hat:
Hinweis bei Neulingen:
Bei Schiedsrichtern, die im abgelaufenen Spieljahr einen Neulingslehrgang absolviert haben, sind die anrechenbaren Pflichtsitzungen durch die Teilnahme am Neulingslehrgang abgegolten. Die Anrechnung auf das Pflichtsoll kann allerdings nur erfolgen, wenn 6 Spielleitungen von mindestens 8 Spielaufträgen durchgeführt wurden.