Ein Schiedsrichter kann grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt seinen Verein wechseln. Stichtag für den Vereinswechsel in Bezug auf die Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll ist der 30. Juni eines Jahres.
Beispiel:
Wechselt ein SR im Februar (also vor dem 30.06.) eines Jahres seinen Verein, so werden seine Spiele erst ab dem 01.07. dem neuen Verein angerechnet. Alle bis zum 30.06. geleiteten Spiele werden noch dem alten Verein angerechnet.
Eine Anrechnung auf das Schiedsrichter-Soll des neuen Vereins kann erst dann erfolgen, wenn der Schiedsrichter danach ein Spieljahr für den neuen Verein im Einsatz war und die Voraussetzungen für eine Anrechnung im übrigen vorliegen. Die Schiedsrichter-Bestrafung bleibt vom Stichtag unberührt. Schiedsrichter-Bestrafungen werden ab dem Wechsel-Datum und Unterschrift des neuen Vereins dem neuen Verein angelastet.
Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit dem Schiedsrichter-Ausweis bei Goran Culjak (siehe unter Menüpunkt Kontakt) einzureichen.