Spesenregelung bei Pokalspielen

Pokalspiele im Jugendbereich:
Die Heimmannschaft muß die Schiedsrichter-Spesen vollständig zahlen.

Pokalspiele im Seniorenbereich:
Grundsätzlich ist für den Schiedsrichter die Heimmannschaft der zuständige Ansprechpartner in Spesenangelegenheiten. Die Heimmannschaft muß den Schiedsrichter vollständig auszahlen. Hierzu stellt der Schiedsrichter eine einzelne Spesenquittung aus. Die Heimmannschaft muß anschließend selbstständig mit dem Gastverein die Spesenaufteilung regeln und sich evtl. die Hälfte der Spesen selbst beim Gastverein holen.

Jugendbereich und Seniorenbereich:
Eine Verlängerung nach einem Unentschieden in der normalen Spielzeit muß durchgeführt werden und kann, auch wenn beide Mannschaften ein sofortiges 11-Meter-Schießen bevorzugen, nicht entfallen. Dieses ist eine ausdrückliche Regelung in der Satzung.

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